Accessibility Statement
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Website www.mikora.de
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Website:
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www.mikora.de (Veröffentlicht am: 04.03.2025)
Gesetzliche Grundlagen
Wir sind bemüht, unsere Website http://www.mikora.de/ barrierefrei zu gestalten. Dies geschieht auf Grundlage des Paragrafen 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes. Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt und zuletzt am 14.07.2025 überprüft. Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese mit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 werden zum Teil erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Elemente und Funktionen entsprechen derzeit nicht vollständig den Richtlinien:
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Nicht alle aufgezeichneten Videos enthalten Untertitel (BITV-Prüfschritt 9.1.2.2).
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Bilder und Grafiken ohne informative Funktion beinhalten zum Teil keinen Alternativtext (BITV-Prüfschritt 9.1.1.1c).
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Die Tastaturbedienbarkeit ist in einigen Formularbereichen noch nicht vollständig gewährleistet.
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Kontraste von Texten und Bedienelementen entsprechen nicht überall den Mindestanforderungen.
Diese Einschätzung beruht auf einer vom 01.07.2025 bis 10.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch die Behrendt Tischlerei. Wir bemühen uns, die genannten Mängel im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung unserer Inhalte zu beheben.
Barrieren aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit
Trotz unseres Bestrebens, die Website möglichst barrierefrei zu gestalten, gibt es einzelne Barrieren, die aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht vollständig behoben werden können. Wir überprüfen regelmäßig technische und organisatorische Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit, können jedoch aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht alle Barrieren kurzfristig beseitigen.
Ältere Inhalte
Bestimmte Inhalte, die vor Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsvorgaben erstellt wurden, entsprechen möglicherweise nicht vollständig den heutigen Anforderungen. Eine nachträgliche barrierefreie Anpassung dieser sogenannten „historischen Inhalte“ wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Neue Inhalte werden hingegen nach den jeweils geltenden Standards barrierefrei erstellt.
Wir bemühen uns, bestehende Barrieren im Rahmen unserer Möglichkeiten schrittweise zu reduzieren.
Überprüfung der Barrierefreiheit
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Letzte Überprüfung: 10.07.2025
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Art der Überprüfung: Selbstbewertung gemäß den Vorgaben der BITV 2.0
Kontakt und Feedback
Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder per E-Mail an contact@mikora.de.
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen Rückmeldung zu geben.
Gesetzliche Grundlagen für Barrierefreiheit in Berlin
Für das Land Berlin gelten folgende gesetzliche Grundlagen für die digitale Barrierefreiheit:
Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG Bln)
Das Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin bildet die zentrale rechtliche Grundlage für Barrierefreiheit. Es verpflichtet öffentliche Stellen zur Herstellung von Barrierefreiheit, auch im digitalen Raum.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Berlin (BITV Bln)
Die Berliner BITV konkretisiert die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik auf Landesebene und setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 um. Sie gilt für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in Berlin.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Die bundesweite BITV 2.0 wird ergänzend herangezogen und ist für die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote relevant – insbesondere, wenn Bundesrecht oder gemeinsame IT-Standards betroffen sind.
EU-Richtlinie 2016/2102
Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen in allen EU-Mitgliedstaaten zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites und mobilen Anwendungen. In Berlin wird sie durch die BITV Bln umgesetzt.
Hinweis: Diese Erklärung orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Mustern für Barrierefreiheitserklärungen in Deutschland. Sie sollte jährlich überprüft und bei Änderungen aktualisiert werden.